Zahnprophylaxe birgt Potenzial für Zahnarztpraxen

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Der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt steht bei vielen Menschen nach wie vor nicht weit oben auf der Hitliste. Auf der anderen Seite hat sich bei den meisten Menschen aber inzwischen verfestigt, dass professionelle Zahnprophylaxe eine wichtige Voraussetzung ist, um die Zähne gesund zu halten.

Professionelle Zahnprophylaxe kann nur der Zahnarzt bieten. Denn die tägliche Zahnreinigung alleine reicht nicht aus, um alle Bakterien im Zahnbelag dauerhaft zu beseitigen. Besonders bei der Reinigung der Zahnzwischenräume und unter dem Zahnfleisch ist der Fachmann gefragt. Und wenn es nebenbei ein strahlend weißes Lächeln gibt, stehen viele Menschen der fachmännischen Zahnprophylaxe durch den Zahnarzt auch aufgeschlossen gegenüber. Für Zahnärzte bedeutet dies, dass sie dieses wirtschaftliche Potenzial für ihre Praxis heben können.

Viele Patienten besuchen ihre Zahnarztpraxis zweimal im Jahr zur regelmäßigen Kontrolle. Weitere Besuche kommen z. B. bei akuten Zahnschmerzen hinzu. Zahnärzte haben dadurch die Gelegenheit, sowohl Bestandspatienten als auch neuen Patienten die Vorteile der professionellen Zahnprophylaxe zu erläutern. Die Zahnprophylaxe kann auch wesentlich zur Patientenbindung beitragen. Gleichzeitig stellt sich aber auch die Frage, wie sich dieser Bereich in eine florierende Praxis integrieren lässt. Möglicherweise müssen zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden, die sich aber wiederum auch amortisieren müssen.

„Um das wirtschaftliche Potenzial der Zahnprophylaxe zu ermitteln, müssen Daten gewonnen werden. Der Arzt muss wissen, wie viele Patienten nehmen diese Dienstleistung in Anspruch, wie viele könnten es sein, wie viele Patienten können von einer Arbeitskraft behandelt werden und welches Umsatzvolumen ergibt sich aus der Behandlung“, erklärt Jörg Treppner, Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen bei der Kanzlei AJT. Anhand dieser Daten kann dann eine effiziente Planung vorgenommen werden.

Treppner ist sicher: „Das Thema Zahnprophylaxe und Mundgesundheit birgt für viele Zahnarztpraxen ein enormes Wachstumspotenzial. Durch diese Dienstleistung kann die Patientenbindung gestärkt werden. Zusätzlich finden durch Empfehlungen auch mehr neue Patienten den Weg in die Praxis.“

Die Kanzlei AJT bietet eine umfassende Expertise für Heilberufe. Während Jörg Treppner Steuerberater und zertifizierter Fachberater für das Gesundheitswesen ist, hat Rechtsanwalt Jens Schulte-Bromby den Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht erfolgreich abgeschlossen. So wird neben der Steuerberatung auch die fachspezifische Rechtsberatung unter einem Dach geboten.

Mehr Informationen: https://www.ajt-partner.de/steuerberatung-gesundheitswesen


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