Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Zeitumstellung: Am Sonntag bitte die Uhren umstellen!

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Bitte nicht vergessen: Am Sonntag werden wieder die Uhren um 3 Uhr auf 2 Uhr eine Stunde zurückgestellt. Grund ist das Ende der Sommerzeit. Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt am letzten Sonntag im März und endet am letzten Sonntag im Oktober. Sie ist in § 3 Zeitgesetz vom 25. Juli 1978 geregelt und wurde im Jahr 1980 eingeführt.

Die Termine gelten europaweit aufgrund der Richtlinie 2000/84/EG des europäischen Parlaments. Zu welcher Stunde die Uhren umgestellt werden, erfährt man aus der Verordnung vom 12.07.2001 zum Zeitgesetz, die zunächst für alle fünf Jahre eine Verlängerung vorsah. Im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber die mitteleuropäische Sommerzeit dann auf unbestimmte Zeit eingeführt.

Durch eine einheitliche Sommerzeit sollte ursprünglich die Tageshelligkeit im Sommer besser ausgenutzt und die Zeitzählung in Deutschland an die anderer EU-Mitgliedstaaten angeglichen werden. Allerdings hat das Umweltbundesamt in einer Studie ermittelt, dass keine Energiespareffekte durch die Sommerzeit eintreten.

Denn durch die Vorverlegung der Hauptheizzeit wird gleichzeitig mehr Heizenergie verbraucht. Viele Menschen haben wegen der Zeitumstellung gesundheitliche Probleme, weil sich der menschliche Körper umstellen und auf die neue Zeit einstellen muss.

Das Gute am Sonntag ist: Man kann eine Stunde länger schlafen. Jedenfalls bis zum letzten Sonntag im März. Dann beginnt abermals die mitteleuropäische Sommerzeit und um 2 Uhr wird die Uhr erneut um eine Stunde vorgestellt - dann klingelt der Wecker wieder eine Stunde früher.

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen: