Zollstrafrecht: Pflichten, Risiken und Schutzmaßnahmen für Logistikunternehmen, Importeure und Exporteure

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Was ist das Zollstrafrecht?

Das Zollstrafrecht ist der Teil des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, der sich mit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Einfuhr und Ausfuhr von Waren beschäftigt. Es soll sicherstellen, dass:

  • Zölle und Abgaben ordnungsgemäß erhoben werden
  • keine verbotswidrigen Güter über die Grenze gelangen,
  • und der internationale Handel rechtskonform abgewickelt wird.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich u. a. in:

  • der Abgabenordnung (AO) – insbesondere § 370 AO (Zollhinterziehung),
  • dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV),
  • dem Unionszollkodex (UZK) der EU,
  • und spezialgesetzlichen Regelungen wie dem Kriegswaffenkontrollgesetz oder dem Dual-Use-Verordnungssystem.

Typische Verstöße im Zoll- und Exportbereich

Bereits kleine Fehler bei der Zollanmeldung, unvollständige oder falsche Begleitdokumente oder Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften können schwerwiegende strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Deshalb ist ein fundiertes Verständnis des Zollstrafrechts – und eine wirksame Zoll-Compliance – für Unternehmen im Außenhandel heute unerlässlich. Logistikunternehmen, Exporteure und Impoteure sind besonders anfällig für bestimmte Arten von Verstößen:

Zollhinterziehung (§ 370 AO)

  • Unterbewertung von Waren zur Reduzierung der Zollabgaben
  • Falsche Einreihung der Ware in den Zolltarif (falsche Warentarifnummer)
  • Verfälschung von Ursprungsnachweisen

Verstöße gegen Ausfuhrgenehmigungen und Embargos

  • Export genehmigungspflichtiger Dual-Use-Güter ohne Bafa-Genehmigung
  • Lieferung von Waren in sanktionierte Staaten oder an gelistete Unternehmen/Personen

Fehlerhafte oder fehlende Zollanmeldungen

  • Versäumnis der fristgerechten Anmeldung
  • Falschangaben zu Lieferbedingungen, Gewicht, Menge oder Warenwert

Warum betrifft das speziell Logistikunternehmen und Außenhändler?

Logistikdienstleister übernehmen in vielen Fällen die operative Zollabwicklung für ihre Kunden. Gleichzeitig bleibt der Auftraggeber – also der Importeur oder Exporteur – zollrechtlich Verantwortlicher. In der Praxis führt das häufig zu unklaren Haftungsfragen.

Wichtig zu wissen:

  • Nicht nur Vorsatz, sondern auch Fahrlässigkeit kann zu Straf- oder Bußgeldverfahren führen.
  • Geschäftsführer, Zollverantwortliche oder Speditionsleiter können persönlich haftbar gemacht werden.
  • Selbst scheinbar geringfügige Verstöße können weitreichende Folgen für die Unternehmensreputation und die Lieferkette haben.

Rechtsfolgen bei Verstößen 

Ein Verstoß gegen Zollvorschriften kann schnell zum strafrechtlichen Risiko werden. 

Mögliche Konsequenzen:

  • Bußgelder und Geldstrafen (z. B. bei Ordnungswidrigkeiten)
  • Freiheitsstrafen (insbesondere bei vorsätzlicher Zollhinterziehung)
  • Nachzahlung von Einfuhrabgaben, ggf. mit Zinsen und Strafzuschlägen
  • Verlust des Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
  • Ausschluss von vereinfachten Zollverfahren
  • Ermittlungen gegen Unternehmensverantwortliche
  • Strafregistereintrag, der die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen behindern kann

Wie kann man sich schützen? – Zoll-Compliance als Schutzschild

Ein funktionierendes Zoll- und Exportkontroll-Compliance-System (ZKCS) ist das wirksamste Mittel, um Zollverstößen vorzubeugen. Es umfasst:

Klare Verantwortlichkeiten

  • Wer ist intern zuständig für die korrekte Deklaration und Dokumentation?
  • Welche Aufgaben werden ausgelagert (z. B. an Spediteure oder Zolldienstleister)?

Regelmäßige Mitarbeiterschulungen

  • Zollrechtliche Grundlagen
  • Aktuelle Vorschriften (z. B. Änderungen bei Warentarifen, Ursprungsregeln)
  • Umgang mit Sanktionslisten

Interne Kontrollmechanismen

  • Vier-Augen-Prinzip bei sensiblen Vorgängen
  • Dokumentations- und Archivierungspflichten
  • Risikoanalysen bei neuen Produkten, Märkten oder Geschäftspartnern

Digitale Tools & Zollsoftware

  • Automatisierte Prüfungen von Zolltarifen, Ursprungsangaben und Einfuhrbestimmungen
  • Integration von Sanktionslistenprüfung in ERP-Systeme

Richtig handeln im Ernstfall: Schritt für Schritt

Wenn ein Verdacht auf einen Zollverstoß besteht, sollten folgende Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden:

  1. Internen Sachverhalt prüfen und dokumentieren
  2. Rechtsberatung einholen – idealerweise durch spezialisierte Strafrechtler und Zolljuristen
  3. Selbstanzeige prüfen – bei Zollhinterziehung kann sie unter Umständen strafbefreiend wirken
  4. Kommunikation mit Behörden abstimmen, keine voreiligen Schuldeingeständnisse

Nehmen Sie das Zollrecht ernst!

Für Logistikunternehmen, Importeure und Exporteure ist das Zollstrafrecht ein zentrales Risikofeld, das nicht ignoriert werden darf. Die Anforderungen an rechtssicheren Außenhandel steigen – auch durch internationale Sanktionen, Brexit-Folgen oder neue EU-Verordnungen.

Wer präventiv handelt, seine Prozesse regelmäßig prüft und in Schulung, Software und klare Verantwortlichkeiten investiert, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch seine Kunden und Partner.

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Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/kran-versandbeh%C3%A4lter-logistik-6345296/; https://pixabay.com/de/photos/container-fracht-hafen-transport-6559906/;https://pixabay.com/de/vectors/zoll-unterzeichnen-symbol-saum-2025159/

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