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17.04.2020
von LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Durch eine Markenanmeldung in Brasilien kann der Anmelder Markenschutz in Brasilien erlangen. Da Brasilien nicht Mitglied des Madrider Abkommens ist, erfolgt keine IR-Anmeldung, sodass wir die Marke unmittelbar in Brasilien anmelden. Dieser …