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![Zur Verteilung der wechselseitigen Verursachungs– und Verschuldensbeiträge](https://www.anwalt.de/img_cache/99/9957b53e3f45320e10348f4e7ea2c55b.png)
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11.05.2007
von Rechtsanwalt Bernd Brandl
Bei Betrachtung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge nach einem Verkehrsunfall können nur solche Umstände berücksichtigt werden, die unstreitig oder bewiesen sind. Kann keine der Parteien solche Umstände beweisen, kann unter …