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![Der Aufhebungsvertrag auf Wunsch des Arbeitnehmers](https://www.anwalt.de/img_cache/4d/4d865a3a18656e9b03337cab9b3cb4bd.png)
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08.10.2009
von Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
Stellen Sie sich vor, ein neuer Arbeitgeber lockt. Er will Sie sofort. Sie haben aber bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von einem Monat, unter Umständen sogar von 3 Monaten einzuhalten. Mit solchen Kündigungsfristen …