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Unverhofftes Erbe – annehmen oder ausschlagen?
Unverhofftes Erbe – annehmen oder ausschlagen?
| 04.12.2012 von Heinz Rechtsanwälte
In der Praxis der Erbrechtsberatung kommt es oft zu Beginn der Frage, ob man ein Erbe „an­nehmen" oder besser „ausschlagen" soll (was innerhalb einer Frist von 6 Wochen geschehen muss mit Frist­ver­längerung auf 6 Monate, wenn der Erblasser …