26 Ergebnisse

Suche wird geladen …

Übernahme von Umzugskosten nach § 22 Absatz 3 SGB II
Übernahme von Umzugskosten nach § 22 Absatz 3 SGB II
| 02.10.2009 von Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
§ 22 Absatz 3 SGB II regelt, dass Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Auch eine eventuell anfallende Sicherheitsleistung …
Beratungshilfe – Zugang zum Anwalt auch für bedürftige Rechtssuchende
Beratungshilfe – Zugang zum Anwalt auch für bedürftige Rechtssuchende
| 29.09.2009 von Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
Wer rechtliche Unterstützung, Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Rechtsanwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen oder Leistungen nach dem SGB III (ALG), SGB II (ALG 2, Hartz 4) oder sonstiges bezieht, kann bei dem für den Wohnsitz …