26 Ergebnisse für Beförderung
Suche wird geladen …
|
19.12.2009
von GKS Rechtsanwälte
Im Beamtenrecht gilt der sogenannte „Grundsatz der Ämterstabilität". Das heißt, dass eine einmal erfolgte Beförderung nach der Aushändigung der Ernennungsurkunde an den Beamten grundsätzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Für …
|
26.10.2009
von GKS Rechtsanwälte
Für Beamte bedeutet eine Beförderung automatisch, dass sie auch ein höheres Einkommen erzielen. Verständlicherweise ist also jeder Beamte daran interessiert, hierbei nicht grundlos übergangen zu werden. In den letzten Jahren wurden die …