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Kein "Pranger" im Treppenaufgang
Kein "Pranger" im Treppenaufgang
| 27.08.2013 von Rechtsanwalt H.- Wolfram Lehnert
Einen „öffentlichen Aushang" im Treppenaufgang oder an der Wohnungstür mit verletzendem und beleidigendem Inhalt, verbunden mit Rügen des Wohnverhaltens, müssen Bewohner einer Eigentumswohnanlage nicht hinnehmen. Dies hat kürzlich das …