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Die sogenannte Unfallflucht nach § 142 StGB – was es zu beachten gilt
Die sogenannte Unfallflucht nach § 142 StGB – was es zu beachten gilt
| 08.03.2017 von Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB (auch Unfallflucht genannt) ist kein Kavaliersdelikt. Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe für das unerlaubte Entfernen vor, sodass …