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Mehr Netto vom Brutto oder die Folgen der Schwarzarbeit
Mehr Netto vom Brutto oder die Folgen der Schwarzarbeit
| 19.07.2010 von Rechtsanwalt Thomas Schulze
Zumeist vereinbaren die Parteien eines Arbeitsvertrages die Zahlung eines Brut­to­ent­gelts. In die­sem Fall be­hält der Ar­beit­ge­ber für den Ar­beit­neh­mer den von ihm zu tra­gen­den An­teil an der Lohn­steu­er so­wie zur …