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Eltern haften mit Nachlass für an ihr contergangeschädigtes Kind erbrachte Leistungen
Eltern haften mit Nachlass für an ihr contergangeschädigtes Kind erbrachte Leistungen
| 01.04.2010 von Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
(Stuttgart) Das Bundessozialgericht hat am 23. März 2010 entschieden, dass Eltern als Erben mit dem Nachlass für rechtmäßig an ihr contergangeschädigtes Kind erbrachte Sozialhilfeleistungen haften. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt …