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Versicherungsleistungen in der Zwangsvollstreckung
Versicherungsleistungen in der Zwangsvollstreckung
| 29.06.2009 von Rechts- und Fachanwalt Sandro Dittmann
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil klargestellt, dass eine Sterbegeldversicherung nur dann pfändbar ist, wenn die Versicherungssumme (der Rückkaufswert) den Betrag von 3.579,00 Euro übersteigt, vergleiche BGH Az.: VII ZB 47/07. Im …