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![Räumungsvollstreckung gegen den nichtehelichen Lebenspartner, der nicht selbst Mieter ist](https://www.anwalt.de/img_cache/1f/1f90b2f91d1645b98368e3e08f998e6c.png)
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27.05.2008
von Rechtsanwalt Torsten Friedrich Stumm
Um ein gerichtlich erstrittenes Räumungsurteil faktisch umzusetzen, bedarf es –sofern der Mieter nicht freiwillig aus der Wohnung auszieht- der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Oftmals wird die zu räumende Wohnung auch von …