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Trunkenheitsfahrt und Trunkenheit im Verkehr - § 316 StGB und § 24a StVG
Trunkenheitsfahrt und Trunkenheit im Verkehr - § 316 StGB und § 24a StVG
| 14.07.2011 von Rechtsanwalt Holger Hesterberg
Für viele Fahrzeugführer ist das Ermittlungsverfahren wegen einer Trunkenheit im Verkehr der erste Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden. Absolute Fahruntüchtigkeit wird bei vorwerfbarer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 ‰ und mehr …