25 Ergebnisse
Suche wird geladen …
|
19.08.2009
von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Sollte ein Arbeitgeber keinen vernünftigen Kündigungsgrund in der Tasche haben oder will er den Arbeitsvertrag vorzeitig auflösen, muss er sich zwangsläufig freikaufen. Als Faustregel gilt: ein halbes bis ein ganzes Monatsbruttogehalt pro …