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28.06.2011
von Rechtsanwalt Max Postulka
Nach vier Jahren ohne Veränderung werden zum 01.07.2011 die Freibeträge für Arbeitseinkommen bei einer Pfändung angepasst. Die Anpassung muss bei allen laufenden Pfändungen vom Arbeitgeber automatisch berücksichtigt werden. Es empfiehlt …