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BGH: VBL ist Unternehmen im Sinne des Kartellrechts - Gegenwertforderung unwirksam
BGH: VBL ist Unternehmen im Sinne des Kartellrechts - Gegenwertforderung unwirksam
| 29.01.2014 von Rechtsanwalt Christian Wagner
Der Kartellsenat des BGH hat mit Urteil vom 6. November 2013 - KZR 58/11 - bestätigt, dass die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ein Unternehmen im Sinne des Kartellrechts ist, wenn sie gegenüber ausgeschiedenen Beteiligten …