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Export & Import von Markenware - Der Erschöpfungsgrundsatz nach § 24 MarkenG
Export & Import von Markenware - Der Erschöpfungsgrundsatz nach § 24 MarkenG
| 19.11.2010 von GHI - Göritz Hornung Imgrund Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft
Eine besonders gründliche Handhabung des Markenrechts durch Produzenten wie Händler gleichermaßen, üblicherweise mit rechtsanwaltlicher Unterstützung, ist erforderlich, wenn Markenware über Staatsgrenzen hinweg gehandelt wird (Import und …