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Verjährung von Ordnungswidrigkeiten! Eine kurze Zusammenfassung
Verjährung von Ordnungswidrigkeiten! Eine kurze Zusammenfassung
| 15.02.2010 von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich in 3 Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach in 6 Monaten. (§ 26 III StVG). Ordnungswidrigkeiten wegen …