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Stillschweigenden Vertragsverlängerung durch Fortsetzung des Gebrauchs an der Mietsache
Stillschweigenden Vertragsverlängerung durch Fortsetzung des Gebrauchs an der Mietsache
| 30.06.2008 von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Zieht der Mieter nach Beendigung des Mietvertrages nicht (sofort) aus der gekündigten Wohnung aus, geht der Vermieter das Risiko ein, dass sich der Mietvertrag entgegen seinem Willen um unbestimmte Zeit verlängert. Grundlage dafür ist § 545 …