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![Auch „Reparatur ohne Auftrag“ ist zu bezahlen - Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung](https://www.anwalt.de/img_cache/04/044d27c9c4f4635c97f7088f94f04625.png)
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20.12.2010
von Rechtsanwalt Sebastian Frings-Neß
Werkstattkunden müssen ordnungsgemäß geleistete Reparaturarbeiten auch dann bezahlen, wenn sie hierfür keinen offiziellen Auftrag erteilt haben. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Sachsen-Anhalt in einem Urteil (11.2.2010, AZ: 1 U 84/09) …