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Auch „Reparatur ohne Auftrag“ ist zu bezahlen - Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung
Auch „Reparatur ohne Auftrag“ ist zu bezahlen - Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung
| 20.12.2010 von Rechtsanwalt Sebastian Frings-Neß
Werkstattkunden müssen ordnungsgemäß geleistete Reparaturarbeiten auch dann bezahlen, wenn sie hierfür keinen offiziellen Auftrag erteilt haben. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Sachsen-Anhalt in einem Urteil (11.2.2010, AZ: 1 U 84/09) …