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![125.000 Euro Schmerzensgeld wegen verspäteter Aufklärung](https://www.anwalt.de/img_cache/14/146a1855b2f81391eff38646f63ed25a.png)
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04.12.2009
von Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 24.2.2009 (8 U 103/08) einem Patienten Schmerzensgeld in Höhe von 125.000 EUR zugesprochen, nicht weil ein Behandlungsfehler bewiesen war, sondern weil die nötige Aufklärung über die Risiken des …