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![Entscheidung des Landgerichts Leipzig zur Haftung des Anschlussinhabers für Teilnahme an Tauschbörse](https://www.anwalt.de/img_cache/aa/aae868c1aa49d535fa20d930b91ce871.png)
Entscheidung des Landgerichts Leipzig zur Haftung des Anschlussinhabers für Teilnahme an Tauschbörse
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02.09.2008
von Rechtsanwältin Cornelia Schnerch LL.M.
Mit Beschluss vom 08.02.2008 (Az. 05 O 383/08) hat das Landgericht Leipzig entschieden, dass Eltern als Inhaber eines Internetanschlusses in der Regel verpflichtet sind, ihren Internetzugang so zu sichern, dass dieser nicht zur Teilnahme an …