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05.09.2008
von Rechtsanwältin Ingrid Warneboldt
Aus steuerlichen Gründen übertragen Hausbesitzer auch schon zu Lebzeiten ihr Eigentum an ihre Kinder. Um zu verhindern, irgendwann auf der Straße zu stehen, lassen sie sich dann meist ein sogenanntes "Dauerwohnrecht" im Grundbuch eintragen. …