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18.03.2011
von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker
Das LSG NRW hat in seiner Entscheidung vom 04.02.2011 (Aktenzeichen L 19 AS 1984/10 B) die Beschwerde des Autors gegen den ablehnenden Beschluss des SG Dortmund, die beantragte Prozesskostenhilfe zu bewilligen, als vollumfänglich begründet …