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24.05.2017
von Rechtsanwältin Susanne Rachel Wellmann
Wer etwas durch Erbe oder lebzeitige Schenkung erwirbt, unterliegt grundsätzlich der Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht nach dem Erbschaftsteuergesetz. Der jeweilige Steuersatz richtet sich nach dem Wert des Erwerbs abzüglich der …