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15.07.2020
von Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
Gemäß § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird die erstmalig erworbene Fahrerlaubnis „auf Probe“ erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Ersterteilung. Ist gegen den Fahranfänger wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die innerhalb …