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Unpünktliche Mietzahlung durch ARGE bzw. Jobcenter  und Kündigung durch Vermieter
Unpünktliche Mietzahlung durch ARGE bzw. Jobcenter und Kündigung durch Vermieter
| 04.01.2011 von Rechtsanwalt Holger Hesterberg
Wenn die Miete durch die ARGE bzw. Jobcenter unpünktlich an den Vermieter oder den Mieter zur Weiterleitung ausgezahlt wird, ist anwaltliche Beratung angezeigt. Vermieter neigen dazu, die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges …