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Zeugnisformulierung „als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“ nicht zulässig
Zeugnisformulierung „als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“ nicht zulässig
| 22.11.2011 von Rechtsanwalt Gregor Ziegler
Laut Bundesarbeitsgericht ist die Formulierung in einem Zeugnis, man habe den Mitarbeiter „als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“ , nicht als versteckter Hinweis auf tatsächliches Desinteresse und fehlende …
Ärger mit der Waschanlage
Ärger mit der Waschanlage
| 12.02.2009 von Rechtsanwalt Sascha Conradi LL.M.
Ohne das Gutachten eines Sachverständigen ist hier kein Weiterkommen. Waschanlagenbetreiber können sich an nichts mehr erinnern, wenn Sie sich dies nicht sofort schriftlich quittieren lassen. Bei den Schadensfällen ist das Hauptproblem der …