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Keine Langeweile für Onlinehändler  - die nächste Abmahnfalle!
Keine Langeweile für Onlinehändler - die nächste Abmahnfalle!
| 19.03.2013 von Benholz Mackner Faust
1. Die „40-Euro-Klausel" beim Onlinehandel: Die 40-Euro-Klausel im Onlinehandel wird von Onlinehändlern gerne verwendet, um dem Käufer die Kosten einer Warenrücksendung im Falle eines Widerrufs durch einen Verbraucher vertraglich …