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Entscheidung des Landgerichts Leipzig zur Haftung des Anschlussinhabers für Teilnahme an Tauschbörse
Entscheidung des Landgerichts Leipzig zur Haftung des Anschlussinhabers für Teilnahme an Tauschbörse
| 02.09.2008 von Rechtsanwältin Cornelia Schnerch LL.M.
Mit Beschluss vom 08.02.2008 (Az. 05 O 383/08) hat das Landgericht Leipzig entschieden, dass Eltern als Inhaber eines Internetanschlusses in der Regel verpflichtet sind, ihren Internetzugang so zu sichern, dass dieser nicht zur Teilnahme an …