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Beratungshilfe – Zugang zum Anwalt auch für bedürftige Rechtssuchende
Beratungshilfe – Zugang zum Anwalt auch für bedürftige Rechtssuchende
| 29.09.2009 von Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
Wer rechtliche Unterstützung, Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Rechtsanwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen oder Leistungen nach dem SGB III (ALG), SGB II (ALG 2, Hartz 4) oder sonstiges bezieht, kann bei dem für den Wohnsitz …