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Überführung von Temposündern durch Internet-Netzwerke (Facebook, Xing usw.)
Überführung von Temposündern durch Internet-Netzwerke (Facebook, Xing usw.)
| 22.06.2011 von Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann
Wenn ein Autofahrer geblitzt wird, kann nicht ohne weiteres eine Bestrafung stattfinden. Auch der Führerschein kann nicht allein aufgrund des Blitzerfotos eingezogen werden. Vielmehr ist es Aufgabe der Ermittlungsbehörde, die Tat …