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Die Wohnfläche gehört in den notariellen Kaufvertrag
Die Wohnfläche gehört in den notariellen Kaufvertrag
| 26.01.2016 von Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
Ob eine bestimmte Eigenschaft der gekauften Immobilie vertraglich vereinbart ist, entscheidet sich nach dem Inhalt des notariellen Kaufvertrages. Käufer müssen unbedingt darauf achten, dass wichtige Beschaffenheitsmerkmale im notariellen …