Im Festpreis des Anwalts immer enthalten:
Sie sollten Ihre Möglichkeiten und Pflichten kennen
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls können Ihnen viele verschiedene Ansprüche zustehen, denn der Verursacher des Unfalls muss alle Schäden ersetzen, die durch den Unfall entstanden sind. Zu den wichtigsten Schadensersatzpositionen gehören die Reparaturkosten bzw. die Wertminderung des Autos, die Kosten für einen Mietwagen oder die Nutzungsausfallentschädigung, die Kosten für ein Sachverständigengutachten, die Abschleppkosten und Ihre Rechtsanwaltskosten. Wurden Sie bei dem Verkehrsunfall verletzt, haben Sie möglicherweise Ansprüche auf Zahlung von Heilungskosten, Schmerzensgeld, Schockschäden, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden. Im Todesfall stehen für Angehörige weitere Schadensersatzansprüche (z. B. Ersatz des Unterhalts, Erstattung der Beerdigungskosten) im Raum.
Als Verursacher eines Unfalls haben Sie eine Vielzahl von Pflichten. Sie müssen z. B. Ihre Versicherung schnellstmöglich informieren und werden von der Polizei und der Versicherung aufgefordert, sich zum Unfallgeschehen zu äußern und etliche Fragen zu beantworten. Daneben stellt sich die Frage, ob und welche Schäden die Versicherung übernimmt, welche Obliegenheiten Sie erfüllen müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, und was mit Ihren eigenen Schäden passiert. Zudem kommt bei einem Unfall mit Personenschäden auch das Strafrecht schnell ins Spiel.
Ihr Rechtsanwalt klärt Sie über Ihre Ansprüche und Pflichten auf
Das Rechtsprodukt der Erstberatung beinhaltet nach Schilderung des Falls eine anwaltliche Erstprüfung, Ersteinschätzung der Rechtslage, und je nach geschildertem Fall, eine Aufklärung über Ihre Ansprüche, Pflichten und Möglichkeiten. Weiter erfolgt im Rahmen der Erstberatung eine Empfehlung, welche Maßnahmen Sie ergreifen und welche weiteren Schritte eingeleitet werden sollten.
Benötigte Unterlagen und Informationen
Ihr Rechtsanwalt benötigt für die Beratung die Schilderung des Falls aus Ihrer Sicht und gegebenenfalls ärztliche Atteste, das polizeiliche und/oder das von Ihnen selbst angefertigte Unfallprotokoll.
Kein Termin in der Kanzlei notwendig
Die Beratung mit Ihrem Rechtsanwalt kann telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch erfolgen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.
Ablauf und Dauer
Nach Kauf des Rechtsprodukts wird Ihr Rechtsanwalt sich werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Ihr Rechtsanwalt kann Sie nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich beraten. Die Beratung umfasst ein Beratungsgespräch von bis zu 60 Minuten.
Beachten Sie
Das Rechtsprodukt umfasst nur eine Erstberatung nach einem Verkehrsunfall. Ein Tätigwerden gegenüber dem Schädiger, Versicherungen oder Behörden oder die Teilnahme an Terminen ist in diesem Rechtsprodukt nicht enthalten.
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Häufige Fragen
Nach verbindlicher Bestellung wird sich der von Ihnen ausgewählte Rechtsanwalt innerhalb von 24 Stunden werktags (Montag bis Freitag) mit Ihnen in Verbindung setzen und innerhalb der Bearbeitungszeit das Mandat bearbeiten.
Sicherheit bei der Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für ein Rechtsprodukt bezieht sich auf Wochentage, nicht auf Werktage.
Wenn Sie also beispielsweise am Freitag einen Rechtsprodukt kaufen und als Bearbeitungszeit sind 4 Tage angegeben, so können Sie mit einer Fertigstellung spätestens zum Dienstag rechnen.
Leistungsumfang klar ersichtlich
Der Leistungsumfang ist genau für das jeweilige Rechtsprodukt beschrieben. Das heißt, Sie können unabhängig von der Wahl des Rechtsanwalts stets zu denselben Kosten den gleichen Leistungsumfang und dieselbe Bearbeitungszeit erwarten. Bei Problemen oder bei Rückfragen steht der Service von anwalt.de gerne zur Verfügung.
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