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Rechtsanwalt

Reinhard Seitz

Rechtsanwaltskanzlei Seitz
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Rechtsgebiete

  • Familienrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Betreuungsrecht
  • Erbrecht
Über 31 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1993 und über 31 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
UT
von U. T. am 25.10.2010 um 14:03 Uhr
Scheidung
Familienrecht

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In meiner Kanzlei in München stehe ich Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite. Ich lege großen Wert darauf, meine Mandantschaft stets im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung zu beraten und zu vertreten sowie auf eine hohe Serviceorientierung, gute Verfügbarkeit, schnelle Reaktionszeit, Kostentransparenz und klare Kommunikation. Ich freue mich auf Ihren Besuch in meinem Anwaltsbüro.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Wenden Sie sich bei Streitigkeiten rund um das Mietverhältnis jederzeit an mich! Ich unterstütze Sie etwa, wenn Ihr Mieter die Miete zum wiederholten Mal nicht pünktlich gezahlt hat oder, wenn Ihr Vermieter schon seit Monaten die Kaution einbehält. Machen Sie in solchen und anderen Streitsituationen stets von Ihren Rechten Gebrauch und nehmen Sie mithilfe eines Anwalts Einfluss auf die Situation.

Im Rahmen des Mietrechts bin ich gerne auch bei Auseinandersetzungen bezüglich der Hausordnung, der Kündigung des Mietverhältnisses (etwa wegen Eigenbedarfs) oder sonstigen Konflikten da. Sprechen Sie mich an!

Familienrecht

Eine Trennung oder Scheidung stellt eine emotional belastende Situation dar – gut, wenn Sie sich dann nicht auch noch über die rechtlichen Folgen den Kopf zerbrechen müssen. Für Sie übernehme ich die Klärung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen wie z. B. die Höhe der Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt, die Aufteilung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder oder die Durchführung der Gütertrennung und des Vermögensausgleichs. Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfe ich Ihnen gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Ehevertrags.

Erbrecht

Generell ist jeder Erblasser in seiner Entscheidung, wem er etwas zuwenden möchte, vollkommen frei. Zugunsten gewisser Personen wie Kinder, Enkelkinder, Eltern oder Ehegatten existiert jedoch ein Pflichtteilsrecht. Ich berate Sie umfassend zur Abfassung von Testamenten und Erbverträgen oder kläre in Ihrem Auftrag alle aufkommenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit letztwilligen Verfügungen. Darüber hinaus können Sie auch im Erbfall auf mich zählen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es z. B. um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder die Ausschlagung eines überschuldeten Nachlasses geht.

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Sie möchten ein Unternehmen gründen oder brauchen juristische Hilfe bei der Unternehmensführung? Ich stehe Ihnen zuverlässig und langfristig zur Seite. Gerne informiere ich Sie über die Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung, prüfe Satzungen oder erstelle Arbeitsverträge für Geschäftsführer und Vorstände. Zudem berate ich Sie beim Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensanteilen und kläre Sie über Asset- sowie Share-Deals auf.

Ihr Interesse wurde geweckt? Kontaktieren Sie mich einfach und schnell über das anwalt.de-Profil!

Reinhard Seitz ist gelistet in Rechtsanwälte Fürstenfeldbruck und Rechtsanwälte Deutschland.

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