Dr. jur. Reinhold Gsöllpointner
Rechtsgebiete
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
- Familienrecht
- Mediation
- Strafrecht
- Erbrecht
Über mich
Als ihr vielleicht zukünftiger Rechtsvertreter darf ich Sie
herzlich willkommen heißen.
Ich freue mich auf
Ihren Besuch in meiner Kanzlei, die seit 1991 für meine Mandantinnen und
Mandanten erfolgreich tätig ist. Meine Kanzlei
übernimmt Vertretungen vor allen Gerichten und Behörden im gesamten
Bundesgebiet. Selbstverständlich verfügt
meine Kanzlei über Zugriffe auf Grundbuch, Firmenbuch, Ediktsdatei, ERV (Elektronischen
Rechtsverkehr mit Gerichten und Behörden), Finanzonline und weiteren
wesentlichen juristischen Datenbanken.
vertrete Sie gerne in den nachstehenden Rechtsgebieten:
- Vertragsrecht, insbesondere auch Immobilienkaufverträge
- Schadenersatzrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsfragen
Familienrecht
Erbrecht
Insolvenzrecht
Forderungseintreibung
Strafrecht
Mediation
Collaborative Law Verfahren
Vertragsrecht
Meine Kanzlei
übernimmt die Erstellung sowie die Überprüfung von Verträgen und auch die
Durchsetzung bzw. Abwehr sich daraus ergebender Ansprüche.
Im Zusammenhang mit
dem Erwerb von Grundstücken, Wohnungen oder Häusern übernehmen wir die gesamte
Abwicklung von der Anbotstellung und Vertragserrichtung, der Information über
die zu entrichtenden Steuern und Gebühren, bis hin zur grundbücherlichen
Lastenfreistellung und der Eigentumseinverleibung.
Schadenersatzrecht, Verkehrsrecht und
Versicherungsfragen
Meinen Mandantinnen
und Mandanten bin ich gerne bei der Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche,
sowohl im außergerichtlichen Wege (Verhandlungen mit der gegnerischen
Versicherung) als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung behilflich.
Im Fall des Falles
werden zuerst sorgfältig sämtliche möglichen Schadenspositionen erörtert und auf deren Durchsetzungsfähigkeit überprüft.
Selbstverständlich stehe
ich meinen Mandantinnen und Mandanten auch bei der Abwehr von unrechtmäßig
gegen sie erhobenen Forderungen zur Verfügung.
Meine Tätigkeit
umfasst die Beratung hinsichtlich Ablauf einer Scheidung, der damit verbundenen
Folgen wie, Aufteilung des ehelichen Vermögen, Unterhaltsregelung, Obsorge
Kontaktrecht und Vertretung vor Gericht, sowohl bei Einvernehmen über die
Scheidung als auch im Falle eines streitigen Verfahrens. Besonderes Augenmerk
lege ich auf die Durchsetzung und Wahrung der Kinderrechte, die bei Weitem
nicht mit der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen erschöpft sind.
Erbrecht
Der Tod gehört zum
Leben, sagt man. Ich unterstütze Sie gerne beim Verfassen von Testamenten,
Abwicklung von Verlassenschaften, Vertretung in Verlassenschaftsverfahren sowie
bei der Durchsetzung von Erb und Pflichtteilsansprüchen.
Ich bin sowohl als vom
Gericht bestellter Masse- bzw. Insolvenzverwalter, in dessen Funktion ich die
Interessen der Gläubiger vertrete, als auch als Schuldnervertreter, wobei ich
in dieser Funktion naturgemäß die Interessen des Schuldners vertrete, tätig.
Die Sicht und
Erfahrung auf die PROBLEME von beiden Seiten eröffnet aber sehr oft
Lösungsmöglichkeiten, die für Schuldner und Gläubiger als das „günstigste“ Ergebnis
bezeichnet werden können.
Forderungseintreibung
Meine Kanzlei
unterstützt Sie auch gerne bei der Betreibung ihrer offenen Forderungen, sowohl
bei der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Durchsetzung.
Strafrecht
Meine Tätigkeit
erstreckt sich von der Begleitung meiner Mandantinnen und Mandanten im
Ermittlungsverfahren und im Falle der Erhebung eines Strafantrages oder einer
Anklage selbstverständlich auch bis zur Vertretung in der Hauptverhandlung und
natürlich auch im allenfalls notwendigen Rechtsmittelverfahren.
Mediation und Collaborative Law
Aufgrund meiner beiden
Zusatzausbildungen stehe ich Ihnen auch bei Problemlösungen außerhalb des
Gerichtsfeldes zur Verfügung.
Als Mediator
unterstütze ich Menschen bei der Lösung ihres bestehenden Konflikts, in dem ich
in meiner Funktion als Mediator versuche eine Plattform zu schaffen, auf
welcher alle Parteien auf sogenannter gleicher Augenhöhe miteinander
kommunizieren und aufgrund meiner Gesprächsführung ihre Anliegen und
Bedürfnisse im gleichen Ausmaß darlegen können.
Die so erarbeiteten
Lösungen sind sehr oft wesentlich tragfähiger für das weitere Zusammenleben,
als ein gerichtliches Urteil.
Bei dem CL-Verfahren
handelt es ebenfalls um ein außergerichtliches Verfahren, wobei die
Verfahrensbeteiligten von für dieses Verfahren speziell ausgebildete und
zugelassene CL-Anwälte vertreten werden.
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Interesse wecken? BITTE EINFACH KONTAKTIEREN
Sprachen
- Deutsch
Recht international
- Österreichisches Recht
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Kontaktdaten von Dr. jur. Reinhold Gsöllpointner
Hellbrunner Straße 7 A, 5020 Salzburg
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