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Rechtsanwalt

Markus Rieder

Kanzlei Markus Rieder
www.rieder-anwalt.de
  • Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Maklerrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
RA
von R. A. am 02.10.2024 um 09:02 Uhr
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Erbrecht

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Rechtsanwalt Markus Rieder bietet Mandanten umfassende, hoch qualifizierte und persönliche Rechtsberatung sowie Vertretung bei allen Rechtsbelangen.

Durch besondere Expertise und fachlich übergreifende Zusammenarbeit setzt er die Interessen seiner Mandantschaft sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor dem zuständigen Gericht durch.

Herr Rechtsanwalt Markus Rieder

Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht


Baurecht und Architektenrecht

Als erfahrener Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht bietet Rechtsanwalt Rieder Mandanten bei allen Rechtsangelegenheiten in diesem Bereich umfassende Beratung und durchsetzungsstarke Interessenvertretung. Unter anderem übernimmt er die Ausgestaltung von maßgeschneiderten Architektenverträgen, Ingenieurverträgen, Bauverträgen, Handwerkerverträgen (BGB, VOB), Bauträgerverträgen oder Kaufverträgen.

Weiterhin ist Rechtsanwalt Rieder mit allen Anforderungen hinsichtlich Beratungspflichten, Hinweispflichten und Bauüberwachungspflichten von Architekten bestens vertraut und vertritt Interessen von Architekten außergerichtlich bzw. gerichtlich in Haftungsfällen. In Streitfällen bezüglich des Architektenhonorars unterstützt er Mandanten bei der Erstellung von prüffähigen Abschlagsrechnungen oder Honorarschlussrechnung und macht gegebenenfalls ihre Honorarforderungen außergerichtlich bzw. gerichtlich geltend.

Sowohl während der Bauphase als auch nach der Bauphase können Mandanten den professionellen Rechtsrat von Rechtsanwalt Rieder in Anspruch nehmen. Im Falle von Baumängeln oder Bauverzögerungen sind unter anderem schnelle Reaktion und pragmatische Lösungen entscheidend.

Werkvertragsrecht

Auch bei der Gestaltung bzw. Verhandlung von Werkverträgen können sich Mandanten auf die weitreichenden Fachkenntnisse von Rechtsanwalt Rieder verlassen. Im Rahmen eines Werkvertrags wird der gegenseitige Austausch von Leistungen vereinbart, sprich ein Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines Werkes und als Gegenleistung erhält er vom Auftraggeber den vertraglich vereinbarten Werklohn. Wenn das hergestellte Werk mangelhaft ist, setzt ferner Rechtsanwalt Rieder Ansprüche auf Gewährleistung sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor dem zuständigen Gericht durch.

Immobilienrecht / Mietrecht / Wohnungseigentumsrecht / Maklerrecht

Egal ob es sich um den Kauf, die Verpachtung bzw. Vermietung von Grundstücken oder Wohnräumen handelt, bietet Rechtsanwalt Rieder Mandanten bei allen immobilienrechtlichen Fragestellungen fachlich versierten Rechtsbeistand. Er berät Mandanten rund ums Thema Bauen bzw. Wohnen und übernimmt die Ausgestaltung bzw. Prüfung von Kaufverträgen, Pachtverträgen, Mietverträgen oder Maklerverträgen. In Streitfällen vertritt er ferner die Interessen seiner Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Erbrecht

Im umfangreichen und komplizierten Bereich des Erbrechts klärt Rechtsanwalt Rieder alle Rechtsfragen in Zusammenhang mit der gesetzlichen bzw. testamentarischen Erbfolge auf und berät ferner Mandanten rund ums Thema Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Testamentsvollstreckung. Des Weiteren unterstützt er Mandanten bei der Gestaltung von Testamenten (auch Berliner Testament) und Erbverträgen. Wenn mehrere Personen als Erben eines Nachlasses berufen werden, handelt es sich um eine Erbengemeinschaft. Die einzelnen Mitglieder dürfen nicht allein über ihren Anteil verfügen, sondern nur innerhalb der Erbengemeinschaft einstimmig über Gegenstände des Nachlasses bestimmen. Dennoch entstehen nicht selten Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaften, welche die Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwalts wie Rechtsanwalt Rieder unabdingbar machen.


Bürozeiten:

Sie können bei Bedarf einen Beratungstermin mit Rechtsanwalt Rieder unter der Rufnummer 089/55297150 sowie über die Funktion „Nachricht senden“ auf dem Profil vereinbaren.

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:

Sie finden die Kanzleiniederlassung in München-Schwabing: Hohenzollernstraße 112. In der Nähe der Kanzlei befindet sich die Haltestelle „Hohenzollernplatz“, welche Anschluss zur U-Bahn-Linie U2, Buslinie 53 und zu den Trambahnlinien 12 und 27 bietet. Wenn Sie mit dem PKW anreisen möchten, stehen Ihnen Parkmöglichkeiten direkt vor dem Kanzleigebäude zur Verfügung.


Weitere Informationen über die Beratungsschwerpunkte von Rechtsanwalt Rieder erhalten Sie auf der Kanzleihomepage:

www.rieder-anwalt.de

Markus Rieder ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

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