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Bewertungen

OK

von O. K. am 07.05.2024 um 14:31 Uhr

Kompetent und menschlich
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Schwarz konnte mich mit seiner warmen, sehr menschlichen Art kurzfristig über Patientenverfügungen informieren. Soweit man in Rechtsfragen so etwas überhaupt sagen kann, dass Gespräch war eine Freude. Sehr empfehlenswert.
SP

von S. P. am 22.04.2024 um 13:32 Uhr

Sehr kompetente Beratung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Schwarz hat mich fachlich sehr kompetent und gleichzeitig menschlich sehr unterstützend beraten. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.
Vielen Dank für Ihre Empfehlung. Es war schön zu erfahren, wie Sie meinen Rat zielführend umsetzen konnten.
HG

von H. G. am 18.04.2024 um 18:22 Uhr

Mieterberatung bei Wohnungskündigung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr kompetente, auf Fragen eingehende Beratung mit zielführenden Tipps in netter Gesprächsatmosphäre. Gerne wieder.
Was für eine schöne Beschreibung! Für Ihre Rückmeldung bedanke ich mich und bin auch weiterhin für Sie da.
MD

von M. D. am 18.04.2024 um 18:18 Uhr

Langfristige Mieterberatung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
seit Jahren berät mich Herr Schwarz kompetent und sachlich auch in schwierigen Fragen und Situationen. Vielen Dank!!
Haben Sie vielen Dank. Es freut mich immer wieder, wenn ich helfen kann.
DL

von D. L. am 13.02.2024 um 17:22 Uhr

Gewerberaummietrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Äußerst vertrauensvolle Zusammenarbeit und erstklassige Leistung
Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und Ihre Wertschätzung.
Auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit!
GL

von G. L. am 18.12.2023 um 16:08 Uhr

Unberechtigte WEG-Abrechnung
Allgemeine Rechtsberatung
Sachlich kompetente Erledigung der fraglichen Angelegenheit. Sehr freundliche Beratung
Herzlichen Dank für Ihre schöne Bewertung.
SB

von S. B. am 19.11.2023 um 21:30 Uhr

Von Anfang an in sicheren Händen
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Eigentlich war alles Zufall: Um 8 Uhr morgens erreichte mich der Mieterbund, dass spontan ein Termin bei Herr Schwarz frei geworden wäre – in genau einer Stunde. Unendlich müde, aber hoffnungsvoll eilte ich zum Termin, weil mir eine unverschuldete, ungewollte Kündigung den letzten Nerv raubte.  Nach unserem Erstgespräch fiel dem Sekretariat des Mieterbundes auf, dass eigentlich ein anderer Anwalt extra für mein Wohngebiet zugeteilt sei. Dieser würde normalerweise stets die Fälle mit meinem Vermieter bearbeiten – ob ich nicht wechseln möchte? „Aber ganz sicher nicht!“, kam es aus mir, nicht besonders höflich aber ehrlich, wie aus der Pistole geschossen. „Nein, wirklich, vielen Dank für den Hinweis, aber Herr Schwarz hat die Situation bereits bestens erfasst. Ich weiß jetzt, was zu tun ist." Herr Schwarz hat die Gabe, zu urteilen, ohne verurteilend zu wirken. Auf persönlicher als auch juristischer Ebene hat er meine Lage – und auch mein Leid – sekundenschnell erfasst. Mir war die ganze Situation eher peinlich bis maximal unangenehm. Herr Schwarz ging diskret und doch – in Mikrodosen – humorvoll damit um. Ich wurde beraten, bestärkt, beruhigt. Es kehrte sofort Ruhe in mir ein. Ja, hier bin ich in sicheren Händen, fühlte ich. Denn Herr Schwarz besitzt das nötige Fingerspitzengefühl, um seine Empathie angemessen auszudrücken; kann dabei aber gleichzeitig messerscharf argumentieren, kalkulieren und strukturieren.  Obwohl es absolut nicht zum Lachen war, konnten wir bereits beim zweiten Termin   scherzen – und beim dritten Termin lachte auch ich wieder – denn die Kündigung war erfolgreich abgewehrt. Sehr geehrter Herr Schwarz, vielen, vielen, vielen Dank für Ihre Hilfe, Ihren Humor und Ihre Herzlichkeit. Verbleibe dankend und wertschätzend.
Vielen Dank für Ihre herzerfrischend lebendige Schilderung und das wohltuende Lob.

Mit den Worten, die Sie zur Beschreibung meiner "Gabe" gefunden haben, haben Sie mich erstaunt und berührt. Das tut gut und fällt mit der Freude zusammen über den gemeinsam erzielten Erfolg.
KW

von K. W. am 13.11.2023 um 13:53 Uhr

Steuerrechtlicher Ausblick bei Vermögensfragen
Erbrecht
Sehr freundlicher und angenehmer Kontakt – Allerdings zu Beginn mehrere Terminverschiebungen für Erstberatung. – Hier nun das Ergebnis rückblickend: Für weiteres Gespräch Hinzunahme von einem Steuerberater - Wesentliche Fragen betrafen Steuerberater > Verweis für weitere Beratung nur auf Steuerberater wäre sinnvoll und fair gewesen. So entstanden insgesamt Beratungskosten für Rechtsanwalt und Steuerberater von ca. 2400 Euro für ein paar zu klärende Fragen. Kosten-Nutzen stehen in keinem Verhältnis. In anderen Angelegenheiten ist eine Beratung von Herrn Schwarz bestimmt passend. Aber so ist die Sache sehr ärgerlich. – Die Werbung „Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt.“ kam daher bei mir nicht an. Zum Zahlen vielleicht? Daher von mir leider keine Weiterempfehlung.
Schön, dass Sie immerhin den freundlich-angenehmen Kontakt wertschätzen können.

Wir haben Ihr Mandat trotz vorab erklärtem hohen Arbeitsaufkommens sehr kurzfristig angenommen und Sie intensiv und über einen längeren Zeitraum beraten. Hinter den „paar zu klärenden Fragen“ verbarg sich eine äußerst komplexe und brisante Erbfolgeregelung nach bereits vollzogenen Vermögensübertragungen, die es zu heilen galt. In diesem Spannungsfeld zwischen Immobilien-, Erb- und Steuerrecht haben Sie von einer engen interdisziplinären Zusammenarbeit profitiert, die auch eine besondere Terminabstimmung erfordert hat. Zwei Besprechungstermine sowie Ihre Nachfragen und zusätzlichen Fragen waren vom Beratungsaufwand mit umfasst.

Dass das Ergebnis Ihnen „zu einfach“ erscheint, spricht für die Güte der Lösung, bringt mich jedoch um meine Anerkennung.

Fachkompetenz hat ihren Preis – doch auch bei den Kosten steht bei mir der Mensch im Mittelpunkt: nur die tatsächlich angefallene Arbeitszeit wurde von mir gemäß schriftlicher Vereinbarung mit Ihnen berechnet. Nach der gesetzlichen Gebührenordnung auf Grundlage des tatsächlichen Verfahrenswerts hätten Sie allein bei mir das Dreifache dessen entrichten müssen, was Sie nun für zwei Experten bezahlt haben.

Das fehlende Verständnis auf Ihrer Seite sowohl für meine Beratungsleistung als auch für mein finanzielles Entgegenkommen hat mich sehr ernüchtert.

Richtigstellen möchte ich noch, dass die von Ihnen gewählte Überschrift unzutreffend ist und dass der Termin für die Erstberatung nur einmal verschoben werden musste; anstatt nach zwei Wochen, erfolgte die Beratung - unter Berücksichtigung Ihres Wunschtermins - nur drei Wochen nach Ihrer ersten Anfrage.
AH

von A. H. am 10.11.2023 um 19:49 Uhr

Sehr gute Beratung und sehr kompetent! Immer wieder zu empfehlen
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Immer wieder Rückmeldung trotz hohes Arbeitsaufkommen!
Herzlichen Dank!
BR

von B. R. am 14.10.2023 um 11:11 Uhr

Langfristig begleitende mietrechtliche Beratung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei allen Themen rund ums Mietrecht kennt er sich gut aus und überzeugt durch innovative Lösungen. Seit Jahren bin ich sehr zufrieden mit der kompetenten und schnellen Beratung wie auch Zusammenarbeit. Vielen Dank!
Ihre Wertschätzung freut mich besonders, da Sie mit Ihrer eigenen Kompetenz in Sachen Vermietung und Verwaltung immer ein Partner auf Augenhöhe sind. Auch ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit.