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Rechtsanwalt

Roland Sturm

www.osv-anwaelte.de
  • Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht
  • Vergaberecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Herzlich willkommen auf dem Anwalt.de-Profil von

Rechtsanwalt Roland Sturm

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht


Vita

Seit über 20 Jahren bietet Ihnen Rechtsanwalt Sturm eine fundierte Rechtsberatung und engagierte Interessenvertretung bei Ihren Anliegen zum Bau- und Architektenrecht sowie zum Vergaberecht. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt arbeitete Herr Sturm als Richter und Staatsanwalt im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. 

Bau- und Architektenrecht

Aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer Fachkenntnisse und praktischer Erfahrungen wurde ihm der Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" verliehen. Bau- und ArchitektenrechtAls Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht kennt Rechtsanwalt Sturm aufgrund der Teilnahme an ständigen Fortbildungsmaßnahmen den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung. Er übernimmt für Sie die Gestaltung und Erstellung von Bauverträgen, Bauträgerverträgen, Werkverträgen auf Basis des BGB und der VOB, Architektenverträgen sowie Ingenieurverträgen. 

Rechtsanwalt Sturm begleitet Bauherren von der Planungsphase bis zur Bauabnahme mit seinem kompetenten Fachwissen und bietet ihnen im Falle einer Bausummenüberschreitung oder eines Baumangels eine engagierte Vertretung. Auch bei Konflikten im Zusammenhang mit dem Architektenhonorar und bei Werklohnklagen können Sie sich darauf verlassen, dass er das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall erzielt.

Vergaberecht

Wenn es um die Vergabe öffentlicher Aufträge geht, steht Ihnen Rechtsanwalt Sturm als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Er kennt alle entsprechenden Regeln sowie Vorschriften und bietet seinen Mandanten während eines Vergabeverfahrens eine umfassende Rechtsberatung. Er klärt Bauunternehmer über die vergaberechtlichen Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) auf und vertritt sowohl Auftraggeber als auch Bieter engagiert im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.  


Die Kanzlei

Bitte besuchen Sie auch das Kanzleiportrait von OSE STURM VOLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf anwalt.de. In der Anwaltskanzlei OSE STURM VOLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH haben sich hoch qualifizierte Anwälte zusammengeschlossen und beraten sowohl mittelständische Unternehmen als auch Privatpersonen. Die Kanzlei legt großen Wert auf eine mandantennahe und praxisorientierte Arbeitsweise. Um Sie qualifiziert und professionell in gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen vertreten zu können, arbeitet die Kanzlei mit kompetenten Kooperationspartnern zusammen.

Anfahrtsinformationen: Wir bitten Sie, einen Termin per Telefon zu vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular des Profils nutzen. 

Die Kanzlei liegt am Donnersbergweg 2 in Ludwigshafen am Rhein. Von der Bruchwiesenstraße kommend können Sie der Beschilderung „Technologiezentrum“ folgen. Kostenfreie Parkmöglichkeiten finden Sie unmittelbar an unserer Kanzlei.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.osv-anwaelte.de

Sprachen

  • Deutsch

Kanzlei

Sie haben ein Haus gebaut und plötzlich treten Baumängel auf? Oder wurde Ihnen ungerechtfertigt gekündigt und Sie möchten sich dagegen gerichtlich zur Wehr setzen? 

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In der Kanzlei OSE STURM VOLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH haben sich hoch qualifizierte Anwälte zusammengeschlossen und beraten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Die Kanzlei legt großen Wert auf eine mandantennahe und pra...

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Kollegen der Kanzlei 2

Kontaktdaten von Roland Sturm

  • Adresse

    Max-Pechstein-Str 4
    67061 Ludwigshafen am Rhein

    6.850,57 km (von Ihrem Standort)

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Kanzlei-Impressum

Impressum

OSE STURM VOLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Max-Pechstein-Str. 4

67061 Ludwigshafen

Sitz der Gesellschaft: Ludwigshafen am Rhein

Registereintragung: Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 65823

Geschäftsführer: Roland Sturm, Andreas Volz

Telefon: +49 621 5957360

Fax +49 621 59573629

E-Mail: info@osv-anwaelte.de


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE245664844


Zuständige Kammern:

Die Rechtsanwälte der Kanzlei OSE STURM VOLZ führen die gesetzliche Berufsbezeichnung Rechtsanwalt im Hinblick auf die gleichlautende Berufsbezeichnung in anderen deutschsprachigen EU-Ländern mit dem Zusatz "Bundesrepublik Deutschland", verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Rechtsanwälte unterliegen der Aufsicht der

Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken

Landauer Str. 17

66482 Zweibrücken


Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),

die Berufsordnung (BORA),

die Fachanwaltsordnung (FAO),

das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),

die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft,

für ausländische Rechtsanwälte das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in

Deutschland (EuRAG)

Sie finden diese Vorschriften auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer.


Berufshaftpflichtversicherung:


Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Mindestversicherungssumme für Rechtsanwaltsgesellschaften beträgt € 2.500.000,00.


Die Einzelheiten ergeben sich aus §§ 51, 59j Abs. 2 BRAO. Berufshaftpflichtversicherer der OSE STURM VOLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist die HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover.

Der räumliche Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung ist unbeschränkt, nicht versichert sind hingegen Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung im außereuropäischen Recht und die Vertretung vor außereuropäischen Gerichten.“

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Roland Sturm

FAQ

  • Wann entstehen für mich Kosten?
    Ihr anwalt.de-Konto ist kostenfrei – und das dauerhaft.
    Die Leistungen eines Anwalts sind hingegen in der Regel mit Kosten verbunden. Bitte klären Sie mit Roland Sturm möglichst frühzeitig, ab wann für Sie Kosten entstehen. Wenn Sie ein bestimmtes Rechtsprodukt von Roland Sturm über sein Profil gebucht haben, finden Sie den Preis beim ausgewählten Rechtsprodukt.
  • Wie lange dauert es, bis ich von Roland Sturm eine Rückmeldung erhalte?
    Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Roland Sturm stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Im Einzelfall kann die Antwortzeit jedoch je nach momentaner Auftragslast und aktuellen Terminen von Roland Sturm variieren. In der Regel werden Sie spätestens binnen weniger Werktage eine Rückmeldung bekommen.
  • Wie kann ich Kontakt zu Roland Sturm aufnehmen?
    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Roland Sturm stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Roland Sturm weitere Kontaktwege.