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Bewertungen

AK

von A. K. am 20.12.2023 um 16:18 Uhr

Bisher sehr zufrieden
Urheberrecht & Medienrecht
... dieser Anwalt nimmt sich erstaunlich viel Zeit für meine Belange. Bisher optimal gelaufen.
SS

von S. S. am 09.01.2023 um 11:49 Uhr

Verkehrsrecht
Strafrecht
Wie immer und schon seit Jahren (ca.18), vertraue ich Herrn Thieme. Er handelt immer im Interesse seiner Mandanten und spricht vorher alles ab. Was für mich auch sehr wichtig ist, er weißt auf mögliche Risiken hin. Gesamtbewertung: TOP!!! Danke dafür.
LM

von L. M. am 16.06.2022 um 11:59 Uhr

Absolute helpful and solved my issues
Strafrecht
Since I a colleague recommended Mr. Thieme, I felt relieved with my ongoing legal struggle. He gave me attention, helped in every requirement and solved my problem. Definitely a great lawyer to contact whenever you need!
EN

von E. N. am 19.01.2022 um 09:36 Uhr

Durch Herrn Thieme erreichte Schadensvergütung unerwartet hoch
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Thieme hat uns vollkommen in unserem Sinne in einem Schadensersatzfall beraten und sich immer wieder mit uns abgestimmt. Das Entscheidende : Er hat nie zu viel versprochen, auf Risiken aufmerksam gemacht und immer wieder den langwierigen Fall angestoßen. Und durch seine Initiativen zum Schluß eine deutlich höher als von uns erwartete Schadensvergütung ereicht .
Gesamtergebnis Alles positiv !
TB

von T. B. am 12.01.2022 um 13:37 Uhr

Verkehrsrecht/ Datenschutz und Recht
Verkehrsrecht
Herr Thieme hat mich in 2 Angelegenheiten beraten und anwaltig sehr gut unterstüzt. Schneller Kontakt per E-Mail und Telefon. Top Anwalt.
CK

von C. K. am 02.03.2019 um 10:15 Uhr

Zahnarzt/ Urheber- und Medienrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Thieme ist ein Fachanwalt, der in Beratung und Kompetenz unsere Erwartungen schon 2 mal mehr als übertroffen hat. Sein Ehrgeiz und sein Fachwissen haben nach über 10 Jahren Verfahrensdauer zu einer erfolgreichen Revision geführt. Er hält einen sehr guten und freundlichen Kontakt zu seinen Kunden, ist sehr zuverlässig, gesprächsbereit und informativ.
Wir sind sehr dankbar, dass uns Herr Thieme als Anwalt vertreten hat und möchten hiermit unsere Empfehlung für diesen Fachanwalt mit Humor ausssprechen!
KA

von K. A. am 01.12.2017 um 16:50 Uhr

Tätigkeit in einem Presseprozess
Urheberrecht & Medienrecht
Mit Rechtsanwalt Thieme hatte ich derart schlechte Erfahrungen gemacht, dass ich ihn während eines laufenden Prozesses gefeuert habe und mir einen anderen Anwalt genommen habe. Herrn Thieme kann ich keinesfalls (!) empfehlen.
Der "werte" Herr A.,

der eine "ausnehmend eigenzentrierte Realitätswahrnehmung" sich über die Jahre zu Eigen gemacht hat (2 Anwälte in der 1. Instanz), hat bei seiner Bewertung verabsäumt mitzuteilen, dass s ä m t l i c h e Schriftsätze in der Berufungsinstanz von RA Thieme erstellt wurden, die n a c h Rücksprache und
A b s t i m m u n g mit dem Mandanten an das zuständige Gericht versandt wurden.

Kurz vor der anberaumten mündlichen Verhandlung hat der Mandant unter fadenscheinigen Gründen - wünschte die postalische Übersendung eines Schriftsatzes (per E-Mail kann er die SS nicht empfangen ??), der ihm in der mündlichen Verhandlung übergeben werden sollte (1 Woche später) - das Mandat im Mai/ Juni 2016 !!!! aufgekündigt.

Diese tatsächlichen Abläufe hat Herr A. offensichtlich in den letzten 1,5 Jahren "verdrängt".


RA Thieme
RB

von R. B. am 31.07.2017 um 18:28 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
Die Bewertung von A.P mit Datum vom 28.09.2016 kann ich nicht bestätigen. Letztes Jahr war ich als Prozessbeobachter im AG/LG Duisburg, König-Heinrich-Platz 1 in Duisburg, dabei wie Herr Thieme für seinen Vortrag bei Gericht von einer mir völlig unbekannten Frau angesprochen und gelobt wurde.
Ironischerweise saßen dort auch ziemlich gelangweilte Jurastudenten(innen) im Saal.
Die betreffende Person hat eine illustrige Tat begangen. Ein an einer Laserkontrollstelle der Polizei beschlagnahmtes Flugblatt wieder der Person auszuhändigen der man es weggenommen hat.
Im Flugblatt selbst stand nichts relevantes , allerdings begehrte der Mann das man dann eben jenes Flugblatt wieder der Frau aushändigen müsse.
Die Polizeipräsidentin stellte wohl darauf einen Strafantrag bei der StA.
Bei der Verhandlung stellte sich heraus das der Mann überhaupt nicht nicht berechtigt war eine Unterschlagung zu unterstellen!
AP

von A. P. am 28.09.2016 um 12:58 Uhr

Beleidigung bei Facebook.
Allgemeine Rechtsberatung
Schnell geantwortet, aber ein einfaches Unterlassungsschreiben preislich derart hoch angesetzt, dass sich mir der Eindruck erweckt hat, man möchte mein Anliegen einfach nur schnell abblocken. (Beleidigung auf Facebook). Format der Antwort und doppelte Großbuchstaben untermauerten dieses Gefühl.
Darstellung der Sachlage war jedoch einwandfrei. Daher:
Bestimmt ein guter Anwalt, für "Kleinigkeiten" dann doch besser zu einem bereits vertrauten Anwalt um die Ecke gehen.
OW

von O. W. am 07.09.2015 um 14:16 Uhr

Urheberrecht & Medienrecht
Urheberrecht & Medienrecht
Herausragender Intellekt, Feinsinnigkeit iS Verlautbarungen und Kompetenz bzgl. Strafbarkeit