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Über mich
Rechtsanwalt Rudolf Günter ist als Fachanwalt für Medizinrecht sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich seit Jahren in allen Bereichen des Medizinrechts tätig. Er berät und vertritt Ärzte in allen Fragen des Arztrechts einschließlich des Vertragsarztrechts (Kassenarztrecht). Dieser Teilbereich des Medizinrechts umfasst u. a. Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Arzneimittelregressverfahren (Richtgrößenprüfungen), Plausibilitätsprüfungen und Budgetstreitigkeiten. Außerdem berät Rechtsanwalt Günter bundesweit Ärzte bei der Bildung und Auseinandersetzung von Kooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren, Betriebsgesellschaften u. a.) sowie bei Praxisabgaben bzw. Praxisübernahmen. Hierbei ist Rechtsanwalt Günter auch vertragsgestaltend tätig..
Herr Günter ist außerdem spezialisiert auf Mandate aus dem Arzthaftungsrecht. Im Bereich der Arzthaftung wird Rechtsanwalt Günter außergerichtlich und gerichtlich sowohl für (Zahn-) Ärzte und Haftpflichtversicherer, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen als auch für Patienten, die Ansprüche geltend machen wollen, tätig. Bei größeren Personenschäden liegt der Schwerpunkt der Fallbearbeitung häufig auf medizinischem Gebiet, wobei es unerheblich ist, woraus der Schadensfall resultiert (z. B. Verkehrsunfall ). Die rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit größeren Personenschäden gehören deshalb ebenfalls zum Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Günter. Besondere Schwierigkeiten bereitet insoweit häufig die Bezifferung des Schadensumfanges, da eine Vielzahl von Schadensersatzpositionen (Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und sonstige materielle Schäden sowie Schmerzensgeld) zu prüfen und geltend zu machen sind. Auch im Bereich der strafrechtlichen Arzthaftung sowie in berufsrechtlichen Verfahren wird Herr Günter regelmäßig für betroffene Ärzte, Zahnärzte und Apotheker tätig. Herr Günter vertritt seine Mandanten auch in den Rechtsgebieten Sozialversicherungsrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht
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