Sandra Dröge-Thülig

Geht nicht, gibt`s nicht - Ihr Recht!
- Fachanwältin für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Verkehrsrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Maklerrecht
- Kaufrecht
- Forderungseinzug & Inkassorecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Sandra Dröge-Thülig
Rechtsanwältin & Fachanwältin
Seit mehr als 20 Jahren bin ich als zugelassene Rechtsanwältin tätig.
2005 kehrte ich in meine Heimatstadt Beckum zurück und habe
2007 meine Fachanwaltschaft im Miet- und WEG-Recht erhalten.
2008 gründete ich die Bürogemeinschaft Dröge-Thülig & Kollegen in Beckum.
Mein Team und ich stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen Rechtsproblemen zur Seite und suchen nach Lösungen, wo andere vielleicht schon aufgegeben haben.
Bei uns erhalten Sie eine Aufklärung über die Kosten und eine reelle & faire Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und deren Durchsetzung.
Ob mediativ, außergerichtlich oder gerichtlich: wir setzen uns für Sie und Ihr Recht ein!
In folgenden Rechtsgebieten zeichne ich mich durch Fachanwaltschaft, Spezialkenntnisse und ständige Fortbildungen besonders aus:
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht (Fachanwalt)
Maklerrecht (Fachanwalt)
Nachbarrecht (Fachanwalt)
Baurecht & Architektenrecht (Spezialisierung)
Verkehrsstrafrecht (Spezialisierung)
Ordnungswidrigkeiten (Spezialisierung)
Kaufrecht & Schadensersatzrecht (Spezialisierung)
Inkasso (Spezialisierung)
Mediation (Ausbildung)
etc.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sie sind bereits seit Monaten ausgezogen, haben die hinterlegte Kaution aber noch immer nicht zurückerhalten? Als Vermieter stehen Sie vor Schwierigkeiten wegen Mietnomaden? Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht können sich Mieter und Vermieter bei Ärgernissen im laufenden Mietverhältnis an mich wenden, z. B. bei Verstößen gegen die Hausordnung, rückständigen Mietzahlungen oder wenn das Mietverhältnis beendet werden soll. Gerade bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf sollten Sie juristische Beratung in Anspruch nehmen, doch auch grundsätzlich gilt: Lassen Sie eine Kündigung, egal aus welchem Grund, immer daraufhin prüfen, ob Sie Einfluss nehmen können, und machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch.
Baurecht & Architektenrecht
Ein weiterer Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit besteht im Baurecht & Architektenrecht. Ich unterstütze Sie nicht nur bei der Erstellung und der Überprüfung von Bauverträgen, Werkverträgen und Architektenverträgen, sondern auch bei der Schlichtung von Konflikten, die gegebenenfalls bei der Bauabnahme, der Baugenehmigung oder auch im Zuge der Feststellung von Baumängeln aufgetreten sind. Außerdem stehe ich Ihnen mit viel Engagement und Sachverstand bei der Geltendmachung von Ihnen zustehenden Ansprüchen vor Gericht zur Seite.
Scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und Ihr Recht sicher durchgesetzt werden. Erste Informationen können Sie sich jederzeit – kostenfrei und unverbindlich – über meine Rechtstipps einholen.
Verkehrsrecht & Bußgeldsachen
Sie hatten einen Verkehrsunfall? Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Der Führerschein ist weg?
Sie haben ein ähnliches Problem? Dann sind Sie bei uns richtig!
Nach einem Verkehrsunfall beraten wir Sie umfassend und übernehmen die Abwicklung mit Gutachter, Werkstatt, Versicherungen und der gegnerischen Partei. Sollten Sie nicht Unfallverursacher sein, so werden die Kosten für unsere Einschaltung in der Regel umfassend von dem Unfallverursacher übernommen. Mit der Abwicklung des Schadens haben Sie nicht mehr viel zu tun und können sich in Ruhe von dem Schock erholen und die Schadensregulierung abwarten. Sollten Sie verletzt worden sein, so übernehmen wir auch die Geltendmachung von Schmerzensgeld und beraten Sie umfassend über Ihre Ansprüche und weitere Möglichkeiten.
Aber auch als Unfallverursacher benötigen Sie unsere Hilfe. Wir überprüfen, ob sich bereits aus der sogenannten "Betriebsgefahr" des (der) anderen am Unfall beteiligten Fahrzeug(e)s eine Mitschuld ergibt. In welcher Höhe Sie tatsächlich den Schaden zu tragen haben, wird mit unserer Hilfe ermittelt.
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Sind Sie rechtschutzversichert, so sollten Sie jeden Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids von uns überprüfen lassen. Die Frist ist eine Ausschlussfrist. Sollten Sie nicht innerhalb dieser Zeit Einspruch gegen den Bescheid einlegen lassen, so wird er rechtskräftig und Sie müssen zahlen. Oftmals führen jedoch bereits formelle Fehler der Ordnungshüter dazu, dass ein Bußgeldbescheid oder eine Verwarnung nicht haltbar sind. Die Kosten der Überprüfung übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung. Ohne Rechtsschutzversicherung sollten Sie den Bescheid auch dann überprüfen lassen, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass Sie entweder den Verstoß nicht begangen haben oder Ihnen das Buß- oder Verwarnungsgeld überzogen erscheint.
Bei einem Fahrverbot können wir unter Umständen bei der Behörde bewirken, dass das Fahrverbot gänzlich oder teilweise unter Erhöhung des Bußgeldes aufgehoben wird. Gerade bei Mandanten, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, ist eine Überprüfung von elementarer Bedeutung.
Kaufrecht & Schadensersatzrecht
Sie haben ein Auto, eine Waschmaschine, eine Hose oder andere Artikel gekauft?
Sie sind mit dem Produkt unzufrieden?
Der Artikel hält nicht, was die Werbung verspricht oder ist schlichtweg unbrauchbar?
Oder möchten Sie eine größere Anschaffung machen und wissen nicht, welche Fallstricke der Vertrag birgt?
Das Kaufrecht betrifft viele Ihrer täglichen Lebenssituationen und Gewohnheiten. Selbst beim Brötchenkauf schließen Sie einen Kaufvertrag ab.
Entscheidend für die Einordnung Ihrer rechtlichen Belange ist zunächst, ob Sie Verbraucher oder Kaufmann sind. Wegen der umfassenden Besonderheiten im kaufmännischen Verkehr möchte ich mich hier auf den Verbrauchsgüterkauf konzentrieren.
Selbstverständlich vertrete ich Sie auch als Kaufmann umfassend in Ihren rechtlichen Belangen.
Inkasso
Gerne übernehmen wir auch den Einzug von Forderungen für Sie, damit Sie sich wieder den wichtigen und schönen Dingen des Lebens widmen können!
Oder haben Sie eine ungerechtfertigte Rechnung oder Mahnung erhalten?
Die Kosten für den Einzug von fälligen und einredefreien Forderungen trägt der säumige Schuldner, wenn er zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Zahlung in Verzug ist und die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Hier hat der Gläubiger eine Schadensminderungspflicht, d.h. ein Inkassounternehmen darf keine beliebig hohen Honorare fordern. Bei einer Beitreibung durch einen Rechtsanwalt ist die gesetzlich geregelte Vergütung die Obergrenze, so dass diese Kosten vom Schuldner zu 100% zu übernehmen sind.
Ob bei Ihnen die Voraussetzungen für einen Forderungseinzug vorliegen, prüfen wir gerne für Sie. Sollten Sie eine ungerechtfertigte Rechnung oder Mahnung erhalten haben, so sind wir ebenfalls für Sie da!
Weitere Informationen über meine Bürogemeinschaft und alle dort tätigen Rechtsanwält:innen erhalten Sie auf meiner Webseite:
kanzlei-beckum.de
Haben Sie Fragen?
Dann kontaktieren Sie mich über das Kontaktformular auf der Webseite oder direkt unter info@kanzlei-beckum.de.
Wir freuen uns auf Sie!
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Recht international
- Englisches Recht
- Singapurisches Recht
- Walisisches Recht
Mitgliedschaften
- ausgebildete und zertifizierte Mediatorin - seit 2002
- Mitglied im Deutschen Anwalt Verein DAV - seit 2003
- Mitglied im Beckumer Anwaltverein - seit 2005
- Justitiarin des DRK Kreisverband Warendorf- Beckum - seit 2012
- Mitglied im Unternehmernetzwerk BNI - seit 2019
Kontaktdaten von Sandra Dröge-Thülig
Adresse
Elisabethstraße 7
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VerantwortlichRechtsanwältin Sandra Dröge-Thülig
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Telefax: 02521 82750330
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Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA) Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Die genannten Vorschriften sind im Internet unter der Website der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de einsehbar.
Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm (Westf.)
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Rechtsanwältin Dröge-Thülig arbeitet selbständig in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Oliver Lankes und Nicole Huster.
Dies hat unter anderem zur Folge, dass nicht die Bürogemeinschaft als solche vom Mandanten beauftragt und bevollmächtigt wird, sondern der jeweilige Anwalt allein. Der einzelne Anwalt ist somit der Vertragspartner des Mandanten. Er bearbeitet das erteilte Mandat eigenständig, er allein erwirbt den Honoraranspruch und haftet gegenüber dem Mandanten für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Mandats.
Die Rechtsanwältin ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm
www.rak-hamm.de
Gerichtsstand Beckum (anzuwenden ist Deutsches Recht)
AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf, Vers.Nr. 014946/04441/100993612
Räumlicher Geltungsbereich im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streit-schlichtung bei der regionalen Rechtsanwalts-kammer Hamm (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwalts-kammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer
schlichtungsstelle@brak.de
www.brak.de
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