
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Steuerrecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Über mich
Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen in Singen zur Verfügung! Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Ich berate Sie eingehend über Ihre Rechte, prüfe Ihre Ansprüche detailliert und zeige Ihnen, wie Sie sich gegenüber dem Konfliktpartner erfolgreich durchsetzen können.
Arbeitsrecht
Recht und Rechtsprechung sind stets im Wandel – das gilt selbstverständlich auch für das Arbeitsrecht. Die Rechte und Pflichten von (potenziellen) Arbeitnehmern und Arbeitgebern beginnen bereits im Bewerbungsprozess und reichen bis hin zur Kündigung des Arbeitsvertrags. Zu rechtlichen Streitigkeiten kann es beispielsweise kommen, wenn die Bewerbung abgelehnt wird und der Verdacht auf Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht, wenn sich unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag finden oder wenn das erhaltene Kündigungsschreiben unwirksam ist und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Als Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne dabei weiter, Ihren individuellen Sachverhalt zu überprüfen und gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung zu erarbeiten.
Familienrecht
Eine Trennung oder Scheidung stellt eine emotional belastende Situation dar – gut, wenn Sie sich dann nicht auch noch über die rechtlichen Folgen den Kopf zerbrechen müssen. Für Sie übernehme ich die Klärung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen wie z. B. die Höhe der Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt, die Aufteilung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder oder die Durchführung der Gütertrennung und des Vermögensausgleichs. Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfe ich Ihnen gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Ehevertrags.
Erbrecht
Wenn es um Geld geht, wird gestritten – das Erbrecht macht da keine Ausnahme und Fehden entfremden nicht selten Familien. Dabei kann Abhilfe dadurch geschafft werden, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, an wen das Vermögen später gehen soll und mit der Hilfe eines Rechtsanwalts, ggf. auch Notars, die eigenen Wünsche schriftlich in einem rechtssicheren Testament oder Erbvertrag festzuhalten. Lassen Sie sich von mir außerdem dazu weiterhelfen, was es bei der Annahme oder Ausschlagung zu beachten gibt, sich den Pflichtteil von mir errechnen oder schlichten, wenn sich eine Erbengemeinschaft bildet, in der Uneinigkeit herrscht.
Allgemeines Vertragsrecht
Rechtssichere Verträge bilden die wichtigste Grundlage für erfolgreiche Geschäfte. Deshalb widme ich mich im Vertragsrecht Ihrer Vertragsdokumente und übernehme deren Prüfung, Optimierung oder gänzliche Neugestaltung. Ich berate Sie rund um nachteilige Klauseln und zeige Ihnen, wie Sie Ihre Interessen optimal im Vertrag verankern können. Sollten Sie vor Streitigkeiten mit dem Vertragspartner stehen, helfe ich Ihnen außerdem, diese zügig beizulegen, damit das Vertragsverhältnis erfolgreich fortgeführt werden kann.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ob Existenzgründung oder Unternehmensalltag: Im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht bin ich der passende Ansprechpartner. Gerne berate ich Sie zur Wahl der passenden Rechtsform (z. B. AG, GmbH, OHG), zu steuerlichen Optimierungen, kläre Haftungsfragen und gestalte alle wichtigen Verträge, z. B. für Gesellschafter, aber auch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Verträge für Handelsvertreter. Zur Seite stehe ich Ihnen auch bei Fragen zum Kauf oder Verkauf von Unternehmen sowie bei Umstrukturierungen.
Baurecht & Architektenrecht
Ein weiterer Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit besteht im Baurecht & Architektenrecht. Ich unterstütze Sie nicht nur bei der Erstellung und der Überprüfung von Bauverträgen, Werkverträgen und Architektenverträgen, sondern auch bei der Schlichtung von Konflikten, die gegebenenfalls bei der Bauabnahme, der Baugenehmigung oder auch im Zuge der Feststellung von Baumängeln aufgetreten sind. Außerdem stehe ich Ihnen mit viel Engagement und Sachverstand bei der Geltendmachung von Ihnen zustehenden Ansprüchen vor Gericht zur Seite.
Steuerrecht
Im Bereich des Steuerrechts berate ich Sie umfassend und erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine für Sie optimale Lösung Ihres Problems. Ich erstelle und optimiere Steuererklärungen, prüfe Einnahme- und Überschussrechnungen sowie Jahresabschlüsse oder unterstütze Sie bei der Abgabe regelmäßiger Steueranmeldungen. Zudem begleite ich Sie bei Betriebsprüfungen und vertrete Sie kompetent gegenüber Finanzbehörden und den Finanzgerichten.
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Sprachen
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Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DAV
- Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung (DASV)
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV)
- Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim (ZENTUMA)
Bewertungen 9
von A. N. am 02.12.2024 um 08:23 Uhr

von M. B. am 22.11.2024 um 15:44 Uhr

von L. E. am 23.01.2024 um 21:18 Uhr

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Räumlicher Geltungsbereich:
Die Rechtsanwälte Katharina Wengert, Sascha Wengert, LL.M., Stefanie Krasny, Konrad Brünger, LL.M., Dr. Isabelle Büren-Brauch und Dr. Stephanie Fickenscher sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin bei der folgenden zuständigen Berufskammer zugelassen:
Rechtsanwaltskammer Freiburg, Gartenstraße 21 in 79098 Freiburg. Die Webseite der Rechtsanwaltskammer Freiburg findet sich unter www.rak-freiburg.de
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland sind
- die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
- die Fachanwaltsordnung (FAO)
- das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Vermeidung vom Interessenskonflikten: Aufgrund berufsrechtlicher Regelungen ist es Rechtsanwälten untersagt, widerstreitende Interessen wahrzunehmen, § 43 a Abs. 4 BRAO. Es wird daher vor der Annahme eines jeden Mandates geprüft, ob ein Interessenskonflikt vorliegt.

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