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SW

von S. W. am 16.03.2020 um 03:06 Uhr

Erstberatungen Erbrecht
Erbrecht
Ich habe Herrn Schmidt-Hofner zweimal für eine Erstberatung in zwei verschiedenen Erbfällen konsultiert und wurde beide Male höchst kompetent beraten. Die Erläuterungen waren gleichermaßen umfangreich wie verständlich, so dass auch in beiden Fällen eine Erstberatung völlig ausreichend war.
HP

von H. P. am 15.12.2018 um 08:25 Uhr

sehr gut
Allgemeine Rechtsberatung
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