Bewertungen von Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte

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Bewertungen

DD

von D. D. am 18.01.2023 um 12:39 Uhr für Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte

Katastrophe
IT-Recht
Abrechnung Stundennachweis nicht nachvollziehbar. Vorschusszahlung von
€ 2.000,-- wird nicht berücksichtigt. Betrag nochmals berechnet. Keine schriftliche Beurteilung der Vorganges. Letzteres ist Pflicht lt. BGH. Einfach nur chaotisch. Nie wieder.
GZ

von G. Z. am 25.03.2019 um 13:13 Uhr für Rechtsanwalt Axel Dreyer LL.M. Gewerblicher Rechtsschutz

Design und Fotoverletzung
Urheberrecht & Medienrecht
Eine sehr schnelle und kompetente Beratung. Durch außergerichtliche Verhandlungen konnte die Sache zügig und zu meiner Zufriedenheit erledigt werden.