Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Sczuka
Rechtsanwalt

Sebastian Sczuka

Kanzlei am Neumarkt
Kanzlei am Neumarkt

Fachanwalt für

  • Medizinrecht
  • Sozialrecht

Rechtsgebiete

  • Arzthaftungsrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Pflegerecht
Über 19 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2005 und über 19 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
FK
von F. K. am 29.02.2024 um 09:40 Uhr
Klage gegen Unfallkasse
Medizinrecht

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Ihr Fachanwalt für Sozialrecht – Ihr Fachanwalt für Medizinrecht

RECHTSBERATUNG ist Vertrauenssache.

Ich konzentriere mich auf das Sozialrecht (Fachanwalt für Sozialrecht) und das Medizinrecht (Fachanwalt für Medizinrecht), damit ich Sie in diesen Bereichen bestmöglich beraten kann. Denn gerade im Sozialrecht (ALG II/Hartz 4 etc.) und im Medizinrecht (Arzthaftung etc.) geht es nicht selten um Ihre wirtschaftliche Existenz – das ist mir klar.  Sollten die finanziellen Mittel knapp sein, unterstütze ich Sie sowohl im Sozialrecht als auch im Medizinrecht dabei, Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe zu erhalten, damit Sie zu Ihrem Recht kommen können!

Beratung im Sozialrecht

Im Sozialrecht geht es um Ihre soziale Absicherung in Notsituationen, z. B. nach einem Unfall, bei Krankheit oder Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Finanzielle Leistungen wie z. B. das ALG II (Hartz 4), um die es im Sozialrecht geht, dienen der Sicherung Ihrer Existenz.

Ich bin Fachanwalt für Sozialrecht – deswegen sind das Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht ein Schwerpunkt meiner Arbeit. Deshalb setze ich mich für Ihre Ansprüche bei Behörden und vor dem Sozialgericht ein, wenn Sie z. B. Probleme mit dem Arbeitsamt, dem Jobcenter, dem Sozialamt, der Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Pflegeversicherung haben.

Im Sozialrecht geht es um viele, sehr unterschiedliche Ansprüche,
z. B. um Arbeitslosengeld (ALG I / ALG II bzw. Hartz IV), Kindergeld,
Elterngeld, Erziehungsgeld, Bafög, Sozialhilfe, Wohngeld, Leistungen der
Krankenkassen, Renten der Berufsgenossenschaften oder Pflegegeld.

Probleme, mit denen Sie im Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht konfrontiert werden können:

  • Leistungen der Krankenkasse werden nicht bewilligt, z. B. Rollstuhl, spezielle Therapie, bestimmte Medikamente, Reha, Maßnahmen zur Prävention
  • Ihre Ansprüche werden dem Grunde nach oder in der gewünschten Höhe abgelehnt, z. B. Ihr Anspruch auf Elterngeld, Waisenrente, Arbeitslosengeld (ALG I, ALG II bzw. Hartz 4), Ausbildungsförderung, Insolvenzgeld, Wohngeld, Krankengeld, Unfallrente oder auf Übernahme der Pflegekosten
  • falscher oder fehlerhafter Bescheid, z. B. Rentenbescheid, BAföG-Bescheid, Arbeitslosenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Wohngeldbescheid oder Pflegebescheid
  • Schwerbehinderung / Schwerbehindertenstatus / Grad der Schwerbehinderung wird nicht bestätigt oder das Integrationsamt erteilt die Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten ohne mündliche Verhandlung
  • Pflegestufe wird falsch eingestuft oder die Pflegeversicherung erkennt Pflegehilfsmittel nicht an

Sie haben Fragen dazu? Ich unterstütze Sie bundesweit im Sozialrecht! Sprechen Sie mich gerne an unter 02361/1067790 oder nutzen Sie das anwalt.de-Kontaktformular!

MEDIZINRECHT

Ebenso unterstütze ich Sie bundesweit im Medizinrecht/Arzthaftungsrecht.

Das Medizinrecht regelt im Bereich Arzthaftungsrecht u. a. die Rechte und Ansprüche, die Patienten gegen Ärzte und Krankenhäuser geltend machen können, wenn Sie unter den Folgen eines Behandlungsfehlers leiden.

Als Fachanwalt für Medizinrecht konzentriere ich mich auf die Beratung und Vertretung von Patienten und unterstütze Sie, wenn Sie oder Angehörige unter den Folgen von „Ärztepfusch“ leiden. Dabei ist Schwerpunkt meiner Tätigkeit die Arzthaftung bzw. das Arzthaftungsrecht. Ich unterstütze Sie also z. B., wenn Sie wegen einem Behandlungsfehler (auch Geburtsschäden!) gegenüber einem Arzt/Krankenhaus bzw. einer Versicherung Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld erheben wollen – außergerichtlich und natürlich vor Gericht.
Und natürlich unterstütze ich Sie auch im Medizinrecht, Prozesskostenhilfe zu erhalten, wenn Ihre finanziellen Mittel knapp sind, damit Sie zu Ihrem Recht kommen können.

Behandlungsfehler, Arzthaftung und Beweislast

Im Medizinrecht und damit auch bei der Arzthaftung für Behandlungsfehler müssen Sie als Patient/Betroffene(r) dem Arzt bzw. der Klinik ein Fehlverhalten nachweisen. Das kann ein erhebliches Prozessrisiko sein. Deswegen kläre ich im Arzthaftungsrecht zunächst gründlich die Beweislage – z. B. anhand der Behandlungsakten oder mithilfe von Gutachtern. So kann ich einschätzen, wie die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall stehen.

Haben wir gute Chancen, Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, gehen wir diesen Weg gemeinsam. Ist das Risiko aber groß, nach einem langwierigen Arzthaftungsprozess nur auf Kosten sitzenzubleiben, kann auch der Rat richtig sein, nicht gerichtlich zu streiten und sich im Zweifel außergerichtlich in einem Vergleich mit dem Gegner zu einigen.

Kontaktieren Sie mich – ich unterstütze Sie bundesweit im Medizinrecht! Ich habe mich als Patientenanwalt der Beratung und Vertretung von Patienten verschrieben. Ich berate und vertrete deswegen im Arzthaftungsrecht nur Patienten.


Weitere Informationen finden Sie unter: kanzlei-sczuka.de

Sebastian Sczuka ist gelistet in Rechtsanwälte Recklinghausen und Rechtsanwälte Deutschland.

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