
Bewertungen von Siegbert Busse
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11 Bewertungen
Falsche Mann, am falsche Stelle
von A. T. am 07.02.2022
Ein unverantwortlich Mann, er hat keine Ahnung.!!!!!!
einburgerrung
von s. w. am 14.08.2021
gute gespräch und gute argumente und vor allem ehrlicht
Leugnen ist auch eine Art, Probleme zu negieren ... nur lösen sie sich damit nicht auf!
von D. L. am 29.10.2020
Meine Bewertung ist also unsachlich und bedarf keines Kommentars. Stellt sich die Frage, warum Herr Busse sich dann die Mühe macht, diese Bewertung zu kommentieren, wenn denn keine erforderlich ist.
Und unsachlich? Nun ja. Kein Rückruf ist nun mal kein Rückruf. Sehr sachliche und richtige Aussage!
Definition von Höflichkeit: Ein sehr sachliches Zitat!
Hinweis, dass ein fehlender Rückruf eben diese Höflichkeit, diesen Respekt vermissen lässt: Ebenfalls ein sehr sachlicher Hinweis.
Die Frage, warum die Kanzlei überhaupt einen Anrufbeantworter hat, mag zynischen Klang haben, doch einen handfesten Hintergrund. Warum kann ich ein Anliegen auf Band sprechen, wenn dieses Anliegen nicht bearbeitet wird? Auch hier ein sachlicher Hintergrund.
"Danke, die nie wieder!" ist ebenfalls eine klare sachliche Aussage.
Natürlich hätte es Herr Busse gerne, wenn seine Klienten oder die, die es vielleicht werden möchten ihm mehrfach hinterher telefonieren und damit seine Wichtigkeit dokumentieren (Achtung, dies ist ein unsachlicher Beitrag!).
Es gibt Fälle, da hat der Klient eben keine Zeit, Herrn Busse mehrfach anzurufen in der Hoffnung, irgend wann einmal einen Rückruf zu erhalten oder ihn persönlich an den Apparat zu bekommen.
Doch von all dem abgesehen: Wenn ich einen Termin versäume, einen Rückruf vergesse oder in anderer Form Mist baue, habe ich soviel Anstand, ein "es tut mir leid" über meine Lippen zu bekommen. Herr Busse zeigt jedoch die genau gegenteilige Haltung. Es tut ihm NICHT leid, ganz im Gegenteil ist der potentielle Klient schuld, wenn er es nicht "aus Höflichkeit" öfter versucht.
Und genau diese Haltung ist es, die mich dazu veranlasst, diesem Herren niemals mein Vertrauen zu schenken. Am Ende eines Verfahrens werde ich "Schuld" sein, wenn die Sache verloren ging, Herr Busse jedoch die Lorbeeren tragen, falls das Verfahren doch gewonnen würde.
D.L.
Und unsachlich? Nun ja. Kein Rückruf ist nun mal kein Rückruf. Sehr sachliche und richtige Aussage!
Definition von Höflichkeit: Ein sehr sachliches Zitat!
Hinweis, dass ein fehlender Rückruf eben diese Höflichkeit, diesen Respekt vermissen lässt: Ebenfalls ein sehr sachlicher Hinweis.
Die Frage, warum die Kanzlei überhaupt einen Anrufbeantworter hat, mag zynischen Klang haben, doch einen handfesten Hintergrund. Warum kann ich ein Anliegen auf Band sprechen, wenn dieses Anliegen nicht bearbeitet wird? Auch hier ein sachlicher Hintergrund.
"Danke, die nie wieder!" ist ebenfalls eine klare sachliche Aussage.
Natürlich hätte es Herr Busse gerne, wenn seine Klienten oder die, die es vielleicht werden möchten ihm mehrfach hinterher telefonieren und damit seine Wichtigkeit dokumentieren (Achtung, dies ist ein unsachlicher Beitrag!).
Es gibt Fälle, da hat der Klient eben keine Zeit, Herrn Busse mehrfach anzurufen in der Hoffnung, irgend wann einmal einen Rückruf zu erhalten oder ihn persönlich an den Apparat zu bekommen.
Doch von all dem abgesehen: Wenn ich einen Termin versäume, einen Rückruf vergesse oder in anderer Form Mist baue, habe ich soviel Anstand, ein "es tut mir leid" über meine Lippen zu bekommen. Herr Busse zeigt jedoch die genau gegenteilige Haltung. Es tut ihm NICHT leid, ganz im Gegenteil ist der potentielle Klient schuld, wenn er es nicht "aus Höflichkeit" öfter versucht.
Und genau diese Haltung ist es, die mich dazu veranlasst, diesem Herren niemals mein Vertrauen zu schenken. Am Ende eines Verfahrens werde ich "Schuld" sein, wenn die Sache verloren ging, Herr Busse jedoch die Lorbeeren tragen, falls das Verfahren doch gewonnen würde.
D.L.
Ausländerrechte
von K. S. am 29.10.2020
Hört aufmerksam zu und hat tolle Vorschläge gemacht.
Aufenthaltsrecht
von A. S. am 24.09.2017
Herr RA Busse ist der einzige Anwalt, der bereit war meinen Fall ernst zu nehmen. Er bemüht sich die Sache, soweit es den Zuständen erlauben, außergerichtlich zu lösen, so entstehen den Mandat wenige Kosten.
Er ist ein sehr guter Mensch, hört zu, er redet zwar nicht viel, aber er handelt, und ist mir wichtig. Er ist zuverlässig; erreichbar, vertraulich, freundlich und erfolgreich. Ich empfehle RA Buss sehr!
Er ist ein sehr guter Mensch, hört zu, er redet zwar nicht viel, aber er handelt, und ist mir wichtig. Er ist zuverlässig; erreichbar, vertraulich, freundlich und erfolgreich. Ich empfehle RA Buss sehr!
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für die Bewertung. Ich freue mich, dass ich Ihnen bei der Lösung Ihres Problems habe helfen können. Es ist nicht selbstverständlich, dass eine solche positive Reaktion auf die Arbeit eines Rechtsanwalts erfolgt- vielen Dank dafür.
Was heißt hier höflich?
von D. L. am 20.09.2017
Es is schon erstaunlich: Da ist sich eine Kanzlei zu fein, auf eine Anfrage zu reagieren. Obwohl also die Option einer Beauftragung besteht, hält es die Kanzlei nicht für nötig, das Gespräch entweder entgegen zu nehmen oder einen Rückruf zu tätigen. Stellt sich als erstes die Frage, warum überhaupt ein Antrufbeantworter installiert wurde.
Wenn der potentielle Klient dann eine entsprechende Bewertung abgibt und sich eine Kanzlei sucht, die an einem Klienten Interesse hat, kommentiert die Kanzlei, es sei ein Zeichen von Höflichkeit noch einmal anzurufen, wenn die Angelegenheit dringend wäre.
Ganz ehrlich: selten so gelacht! Ich soll noch einmal anrufen, weil die Kanzlei zu faul oder zu eingebildet ist, einen Rückruf zu tätigen?!?!
Höflichkeit: " eine Verhaltensweise ist, die den Respekt vor dem Gegenüber zum Ausdruck bringen soll." Die Kanzlei bringt einem Klienten also keinerlei Respekt entgegen, erwartet gleichzeitig, dass dies der Klient NOCH EINMAL tun soll?
Danke, die nie wieder!
Wenn der potentielle Klient dann eine entsprechende Bewertung abgibt und sich eine Kanzlei sucht, die an einem Klienten Interesse hat, kommentiert die Kanzlei, es sei ein Zeichen von Höflichkeit noch einmal anzurufen, wenn die Angelegenheit dringend wäre.
Ganz ehrlich: selten so gelacht! Ich soll noch einmal anrufen, weil die Kanzlei zu faul oder zu eingebildet ist, einen Rückruf zu tätigen?!?!
Höflichkeit: " eine Verhaltensweise ist, die den Respekt vor dem Gegenüber zum Ausdruck bringen soll." Die Kanzlei bringt einem Klienten also keinerlei Respekt entgegen, erwartet gleichzeitig, dass dies der Klient NOCH EINMAL tun soll?
Danke, die nie wieder!
Kommentar des Rechtsanwalts:
Die Bewertung ist unsachlich und bedarf keiner Kommentierung
Was soll ich von einem Anwalt halten, der auf eine Anfrage nicht einmal reagiert???
von D. L. am 31.05.2017
Wegen eines Verwaltungsakts fragte ich bei der Kanzlei an, schilderte den Fall in Kürze und stellte mehrere Fragen, wie auf diesen Verwaltungsakt reagiert werden kann.
Die Kanzlei oder der Anwalt hat darauf nicht einmal reagiert.
Und was auch immer diese Kanzlei kann - wenn ich eine Frage habe, ist es ein Zeichen an Respekt und Höflichkeit, diese Frage zu beantworten. Wenn dies nicht geschieht, muss die Frage des Vertrauens nicht weiter untersucht werden!
Die Kanzlei oder der Anwalt hat darauf nicht einmal reagiert.
Und was auch immer diese Kanzlei kann - wenn ich eine Frage habe, ist es ein Zeichen an Respekt und Höflichkeit, diese Frage zu beantworten. Wenn dies nicht geschieht, muss die Frage des Vertrauens nicht weiter untersucht werden!
Kommentar des Rechtsanwalts:
Das ist unrichtig. Es ist eine Frage der Höflichkeit, sich erneut zu melden, wenn die Angelegenheit dringend sein soll.
Ausländerrecht
von S. H. am 13.05.2016
"Kompetenz, Freundlichkeit, Erreichbarkeit, Zuverlässigkeit, Sorgfalt"
Koennen wir auch nur so weiter geben!
Sind froh Sie als Anwalt zuhaben.
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe
Koennen wir auch nur so weiter geben!
Sind froh Sie als Anwalt zuhaben.
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe
Asylrecht aufenthaltsrecht
von M. Z. am 28.04.2016
In meinem Augen ist Herr Busse gar kein Anwalt,er hat einen Vater von einem deutschen Kind nicht mal helfen können seinem Aufenthalt zu erhalten.Er hat einem nur Leere Versprechungen machen können und hat eher gegen uns als für uns gearbeitet.Natürlich hat er aber sehr gerne unser Geld angenommen von beiden Seiten.Wenn man einem anwalt sucht für aufenthaltrecht kann ich nur von Herr Busse abraten.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Der Text spricht schon für sich: eine unhaltbar Beurteilung.
Lfd. Asylverfahren
von H. S. am 07.08.2015
Herr Busse ist ein gewissenhafter, sehr hilfsbereiter und kompetenter Rechtsanwalt, der uns im lfd. Asylverfahren sehr gut begleitet hat. Wir empfehlen ihn gerne und mit gutem Gewissen!
H.St.
H.St.
Familienrecht
von U. L. am 11.05.2010
Kompetenz, Freundlichkeit, Erreichbarkeit, Zuverlässigkeit, Sorgfalt